Die Abgeltungssteuer ist für 2009 geplant und zur Zeit in aller Munde. Versicherungsunternehmen und Banken versuchen, mit diesem Thema Kunden an den Tisch zu locken. Wer jedoch eine Kapitalanlage plant, sollte sich tatsächlich mit dem Thema auseinandersetzen. Auch Umschichtungen und langfristige Anlageplanungen sollten noch vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer 2009 in Angriff genommen werden. Die Abgeltungssteuer löst ab 01.01.2009 die Kapitalertragssteuer ab. Doch nicht alle Anlagetypen unterliegen ab 2009 einer Änderung.
Hier ein kurzer Überblick zu den gängigsten Anlageformen, den heute geltenden Steuerregelungen und den Änderungen ab 2009.
Die Abgeltungssteuer wird ab 2009 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell anfallende Kirchensteuer betragen.
Fonds:
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- Investmentfonds: Investmentfondsanteile können bisher nach einem Jahr steuerfrei veräußert werden, ab 2009 unterliegen die ordentlichen Erträge und Kursgewinne der Abgeltungssteuer
- Schiffsfonds: für Schiffsfonds gibt es ab 2009 keine Änderung, der Gewinn wird weiterhin mit der Tonnagesteuer belegt (0,1 bis 0,4 % des Kommanditkapitals mit dem persönlichen Steuersatz versteuert), der Verkauf ist steuerfrei
- Fondssparpläne: Fondssparpläne unterliegen ab 2009 der Abgeltungssteuer, bisher konnten sie nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden
- Fondsgebundene Lebensversicherung vor 01.01.2005: bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren sind die Erträge steuerfrei, ansonsten mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Regelung ab 2009 siehe Lebensversicherung
- Geschlossene Immobilienfonds: seit 2005 wird der persönliche Steuersatz auf Gewinne aus Vermietung und Verpachtung angerechnet, daran soll sich auch ab 2009 nichts ändern
- Aktien: Aktien konnten bisher nach einem Jahr ohne steuerliche Belastung verkauft werden, ab 2009 unterliegen Kursgewinne und Dividenden der Abgeltungssteuer.
- Wertpapiere: bei festverzinslichen Wertpapieren wird bisher der persönliche Steuersatz bis maximal 47% inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erhoben, ab 2009 unterliegen die Zinsen der Abgeltungssteuer
- Selbstgenutzte Immobilie: wenn man bei Verkauf mindestens schon das dritte Kalenderjahr die Eigennutzung der Immobilie nachweisen kann, ist der Verkauf steuerfrei, woran auch die Einführung der Abgeltungssteuer nichts ändern soll
- Vermietete Immobilie: auch nach 2009 soll die Besteuerung des Verkaufsgewinns der vermieteten Immobilien nur bei einer Haltedauer von unter 10 Jahren erfolgen
- Geschlossene Immobilienfonds: seit 2005 wird der persönliche Steuersatz auf Gewinne aus Vermietung und Verpachtung angerechnet, daran soll sich auch ab 2009 nichts ändern
- Bei einer Laufzeit des Vertrages von mindestens 12 Jahren und bis zum 60. Lebensjahr wird die Abgeltungssteuer auf die Hälfte der Erträge der Lebensversicherung erhoben
- Bei einer Laufzeit unter 12 Jahren oder nicht bis zum 60. Lebensjahr Erhebung der Abgeltungssteuer auf den kompletten Kapitalertrag der Lebensversicherung
- Bei einer Laufzeit des Vertrages von mindestens 12 Jahren und bis zum 60. Lebensjahr wird der persönliche Steuersatzes auf die Hälfte der Erträge der Lebensversicherung erhoben
- Bei einer Laufzeit unter 12 Jahren oder nicht bis zum 60. Lebensjahr Erhebung des persönlichen Steuersatzes auf den kompletten Kapitalertrag der Lebensversicherung
- Riester Rente: bei der Riester Rente unterliegen Ertragsanteil und staatliche Förderung der nachgelagerten Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Der Ertragsanteil wird nach dem Renteneintrittsalter festgelegt. Die Abgeltungssteuer ändert nichts an dieser Regelung.
- Rürup Rente: auch die Leistungen aus der Rürup Rente unterliegen weiterhin der nachgelagerten Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz, ab dem Jahr 2040 zu 100%. Mehr zur Besteuerung der Leistungen aus der Rürup Rente
- Der Ertragsanteil von privaten Rentenversicherungen wird nach Renteneintrittsalter festgelegt und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Die Abgeltungssteuer berührt diese Regelung nicht. Ertragsanteiltabelle zur privaten Rentenversicherung
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