Das begleitende Fahren mit 17 Jahren ist noch relativ jung in Deutschland. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte gehen Versicherungsgesellschaften ganz unterschiedliche Wege, um dieses Risiko zu kalkulieren. So reicht die Spanne am Markt von kaum nennenswerten Zuschlägen (bei der Mitversicherung eines begleiteten Nutzers mit 17 Jahren) bis hin zur Verdoppelung des Versicherungsbeitrages. Hier lohnt Vergleichen allemal.
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Geben Sie für das begleitete Fahren ab 17 Jahren einfach das Geburtsdatum des jungen Nutzers ein. Der Versicherungsvergleich von versicherung.net bietet Ihnen einen schnellen Überblick über 70 der namhaftesten Versicherungsgesellschaften am Markt. So finden Sie bestimmt ein gutes und günstiges Angebot und das begleitende Fahren ab 17 beginnt nicht schon gleich mit einem Schock wegen der anfallenden Kosten. Das Modell für das begleitete Fahren stellt sich wie folgt dar:
- mit 16,5 Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Dort muß der Antrag auf Teilnahme am Modellversuch "Fahren ab 17" gestellt werden. Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl der Teilnahme am begleiteten Fahren als auch den Begleitpersonen zustimmen.
- es können die Fahrerlaubnisklassen B und BE erworben werden
- nach bestehen der Fahrprüfung beginnt das begleitete Fahren. Hierbei darf nur in Begleitung der zugelassenen Begleitpersonen gefahren werden. Diese müssen im Vorfeld schriftlich bestätigen, daß Sie über Ihre Rolle und Aufgabe informiert worden sind. Der Personalausweis und Prüfbescheinigung sind mitzuführen
- ab Tag der Prüfung beginnt die Probezeit von 2 Jahren
- 3 Monate nach Erreichen des 18. Lebensjahrs verliert die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 Jahren ihre Gültigkeit, der normale Kartenführerschein kann abgeholt werden (wenn man nicht vergessen hat ihn zu beantragen)
Die Anzahl der Begleitpersonen beim begleiteten Fahren ist nicht begrenzt. Jedoch müssen die Begleitpersonen einige Voraussetzungen erfüllen:
- die Begleitperson muß über 30 Jahre alt sein
- bei Erteilung der Prüfungsbescheinigung an den 17-jährigen darf die Begleitperson max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben
- die Begleitperson muß seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis B oder 3 sein
- wenn die Begleitperson einen Blutalkoholspiegel von über 0,5%o aufweist oder unter dem Einfluß anderer berauschender Mittel steht, darf sie ihre Funktion als Begleiter nicht wahrnehmen
Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zieht eine durchweg positive Bilanz. In der Gruppe derjenigen, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben verursachten 28,5 % weniger Unfälle und hatten 22,7 % weniger Verkehrsverstöße zu verzeichnen als Fahranfänger ab 18 der Vergleichsgruppe.
Somit bringt das begleitete Fahren ab 17 einen enormen Zuwachs an Sicherheit im Verkehr.
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