Die Forderungsausfallversicherung ist ziemlich unbekannt, jedoch gar keine dumme Erfindung. Wird man von einem anderen geschädigt, dieser kann aber nachweislich den finanziellen Ausgleich für die Schädigung nicht erbringen (z.B. nicht versichert, Privatinsolvenz...), so wird man über die Forderungsausfallversicherung entschädigt. Bei manchen Haftpflichttarifen ist die Forderungsausfallversicherung beitragsfreier Bestandteil des Vertrages.
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