Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls hat man grundsätzlich das Recht, sich ein Gutachten zu dem Schaden an seinem Fahrzeug erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Schädiger, bzw. dessen beim Versicherer abgeschlossene KFZ-Haftpflichtversicherung. Bei einem Kaskoschaden muss man hingegen der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit einräumen, den Schaden durch einen durch die Versicherung bestellten Gutachter besichtigen zu lassen.
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Tipp: Es ist zu empfehlen, zum Saisonwechsel einen Autoversicherungen Vergleich anzustellen. Auf diese Weise kann in vielen Fällen bis zu mehreren hundert Euro gespart werden.
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