Die jährliche Kilometerleistung ist bei fast allen KFZ-Versicherungen ein wichtiges Tarifmerkmal. Unter anderem bestimmen Versicherer darüber das zu versichernde Risiko. Bei einer höheren Kilometerleistung wird der Versicherungsbeitrag entsprechend teurer.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften geht das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12., für diesen Zeitraum gilt dann auch die Angabe der Kilometerleistung. In den Antragsfragen wird jedoch nach der jährlichen Kilometerleistung gefragt.
Wer also Mitte des Jahres sein KFZ versichert und eine jährliche Kilometerleistung von 20000 km hat, wird aber im verbeibenden Jahr wohl nur noch 10000 km fahren. Somit kann man Geld sparen, indem man im Antrag nur die 10000 km Leistung angibt. Zur nächsten Fälligkeit fordert die Versicherung (meist mit der Beitragsrechnung) auf, die Kriterien, zu denen man versichert ist, zu überprüfen. Dazu gehören, je nach Gesellschaft, Nutzung und Nutzer und eben auch die Jahreskilometerleistung.
Bei der ersten Aufforderung muss man demnach noch gar nichts unternehmen, denn die abgegebenen 10000 km stimmen ja mit den gefahrenen Kilometer überein. Erst mit der Aufforderung im Folgejahr muss dementsprechend die höhere Kilometerleistung angegeben werden. Dann ist damit zu rechnen, dass das Versicherungsunternehmen einen Teilbeitrag nacherhebt.
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