Als Privatversicherungen werden oftmals die privaten Sachversicherungsverträge bezeichnet. Jedoch ist Privatversicherungen kein feststehender Begriff, so daß damit auch alle Versicherungsverträge privatrechtlicher Natur gemeint sein können, also auch die Personenversicherungen und Haftpflichtversicherungen.
Zudem wird Privatversicherungen als Sammelbegriff für die privaten Krankenversicherungstarife, sowohl Krankenvollversicherung als auch Krankenzusatzversicherung verwendet.
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Wird der Begriff im Zusammenhang mit den privaten Sachversicherungen verwendet, so sind folgende Versicherungssparten gemeint:- Hausratversicherung
- Glasversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Reisegepäckversicherung
- KFZ Kaskoversicherung
- Mietkautionsversicherung u.a.
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Beim Kfz kommt es dann schon zu den ersten Überschneidungen zwischen Haftpflicht- und Sachversicherungen. Die Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung sind zu den Sachversicherungen zu zählen, wogegen die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, wie der Name schon sagt, eine Haftpflichtversicherung ist. Fallen diese mit unter die Definition von Privatversicherungen, so handelt es sich unter anderem um:
- Fahrzeughaftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
- WHG (Wasserhaushaltsgesetz) Versicherung (für die Inhaber von Öltanks)
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Im Bereich der privaten Krankenversicherung wird Privatversicherungen als Oberbegriff für alle Tarife der privaten Krankenversicherung verwendet. Darunter fallen die Krankenvollversicherungstarife mit ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen, sowie die ergänzenden Komponenten wie Tagegelder, Pflegeversicherung u.a. Doch auch die Krankenzusatzversicherungen sind dann damit gemeint. Das Spektrum der angebotenen Krankenzusatzversicherungen wird immer breiter, deswegen werden hier nur die Wichtigsten aufgelistet:
- Zahnzusatzversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Zusatzversicherung für Vorsorgeuntersuchungen
- Zusatzversicherung für Heilpraktiker
- Brillen-Zusatzversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Pflegezusatzversicherung (für ambulante und stationäre Pflege)
- Zusatzversicherung für stationäre Leistungen (1/2 Bett Zimmer, Privatarzt)
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Eher selten benutzt man Privatversicherungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen und Rentenversicherungen privatrechtlicher Natur, d.h. keine Verträge innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge. Streitfall sind dann die Verträge zur Altersvorsorge, die staatlich gefördert werden, wie Riester-Rente (Förderrente, Zulagenrente) oder Rürup Rente (Basisrente).
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