Die Rechtsschutzversicherung ist eine der unübersichtlichsten Versicherungssparten überhaupt. Darum hier ein kurzer Überblick der Tarife und Leistungsarten für den privaten Bereich.
Grundsätzlich schließt man eine Rechtsschutzversicherung ab, um Kostenschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zu genießen. Hierbei kann man verschiedene Bereiche des Lebens abdecken:
Abgelegt in den Kategorien: Alle Beiträge, Personenversicherungen - Versicherung Informationen, Sachversicherungen - Informationen, Tips und Tricks zu Versicherungen
- Privat Rechtsschutzversicherung: sie deckt Streitigkeiten aus privaten Rechtsverhältnissen ab, sofern diese nicht über einen der folgenden Punkte seperat abzudecken ist.
- Berufs Rechtsschutzversicherung: diese wird meist in Kombination mit der Privat Rechtsschutzversicherung angeboten. Sie bietet Kostenschutz bei der Durchsetzung rechtlicher Interessen aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Wichtig kann die Berufs Rechtschutzversicherung vor allem deswegen sein, weil vor Arbeitsgerichten i. a. R. in 1. Instanz jede Partei die eigenen Kosten zu tragen hat.
- Verkers Rechtsschutzversicherung: immer seltener kommt die Polizei zu Unfällen, bei dem es nur verbogenes Blech zu beklagen (im wahrsten Sinne des Wortes) gibt, um diese zu dokumentieren. Nun ist ein Schuldeingeständniß am Unfallort nicht rechtlich zwingend und wird oft auch nur mündlich erteilt. Dementsprechend steigt die Zahl derer, die Tags darauf die Sachlage des Unfalls komplett anderst sehen oder sich daran gar nicht mehr erinnern wollen. Wohl dem, der in einem solchen Fall eine KFZ-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Wer übrigens zu unrecht beschuldigt wird, sollte noch zur Ergänzung den Punkt "Häufige Irrtümer" lesen. Doch nicht nur im Verkehrsgeschehen, sondern auch z.B. bei Kauf oder Verkauf eines KFZ bieten die meisten Tarife Kostenschutz. Ein Blick in die Bedingungen lohnt im Zweifelsfall allemal.
- Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutzversicherung: als Mieter oder Vermieter, Pächter oder Verpächter steht man im Regelfall automatisch in einem Rechtsverhältnis zu einer anderen Person. Kosten, die durch Streitigkeiten aufgrund dieses Rechtsverhältnisses entstehen, kann man über eine Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutzversicherung absichern. Hierbei wird zwischen Rechsschutzversicherung-Mieter und Rechtsschutzversicherung-Vermieter unterschieden. Für Mieter ist die Versicherung in aller Regel billiger, bei Vermietern richtet sich der Beitrag nach Mieteinnahmen oder Anzahl der vermieteten Objekte.
.
Für die versicherbaren Risiken gibt es dann verschiedene Leistungsarten, jede Leistungsart wird als seperater Rechtsschutzfall gewertet.
- Zur Verdeutlichung ein Beispiel: aufgrund eines viel zu hohen Alkoholspiegels verursacht Karl D. einen Unfall, weil er mit etwas überhöhter Geschwindigkeit aus der Kurve getragen wurde. Daraufhin bekommt er seinen Füherschein entzogen.
.
Die Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung:- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
.
Häufige Irrtümer in der Rechtsschutzversicherung (sie entstehen meist dadurch, daß man versucht die Rechtsschutzversicherung mit anderen Versicherungssparten zu vergleichen und parallelen zu ziehen):- um den Punkt von oben wieder aufzugreifen...wenn Forderungen entstehen, weil man beschuldigt wird einen Schaden verursacht zu haben, können diese Forderungen an die Haftpflichtversicherung weiter gegeben werden. Zu deren Aufgabe gehört es den Anspruch zu prüfen, den Schaden begleichen oder den Anspruch abzuwehren. Wehrt die Versicherung den Anspruch ab und kommt is daraufhin zu einem Gerichtsverfahren, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die Interessenwahrung vor Gericht und dafür die erforderlichen Kosten. Somit hat man also im Rahmen der Haftpflichtversicherung schon eine Art "passiven Rechtsschutz". Viele glauben daß es notwendig ist, für den oben geschilderten Fall, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
- in manchen Fällen kann die Rechtsschutzversicherung nicht vor Beginn eines Prozesses klar sagen, ob sie für die Kosten eintritt oder nicht. So kann z.B. grobe Fahrlässigkeit versichert sein, Vorsatz jedoch nicht. Bei einer Anklage wegen Vorsatz würde dann die Versicherung die Leistung verweigern. Würde dann jedoch das Urteil auf grobe Fahrlässigkeit lauten, wäre die Versicherung wieder in der Leistungspflicht.
- der nächste Irrtum besteht darin, daß manche glauben, mit einer Rechtsschutzversicherung Kostenschutz für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen zu haben. Dies ist natürlich nicht der Fall. Dies gilt noch nicht einmal für die versicherten Leistungsarten, denn so ist z.B. im Rahmen des Familien- und Erbrechts nur der reine Beratungsrechtsschutz mitversichert.
- wie bereits oben im Beispiel erwähnt kann ein Versicherungsfall die Inanspruchnahme mehrerer Leistungsarten nach sich ziehen. Werden mehrere Leistungsarten in Anspruch genommen, also z. B. Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz und Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, so wird dies wie 3 verschiedene Leistungsfälle betrachtet. Ist in dem Rechtsschutzversicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung hinterlegt, so wird diese auch drei mal fällig. Jemand der also einen Vertrag mit 150 € Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, muß in diesem Fall 450 € aus eigener Tasche leisten.
.
Abgelegt in den Kategorien: Alle Beiträge, Personenversicherungen - Versicherung Informationen, Sachversicherungen - Informationen, Tips und Tricks zu Versicherungen
- - - - -
Verwandte Themen: