Daß die Kosten im Gesundheitswesen explodieren ist nicht wirklich neu. Um den steigenden Finanzierungsaufwand in den Griff zu bekommen, wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Reformen der Krankenversicherung durchgeführt. An eine grundlegende Reform hat sich bis dato noch niemand so richtig gewagt.
Nun stehen zwei Modelle zur Debatte, die die Krankenversicherung wieder bezahlbar machen sollen, die Kopfpauschale, auch Gesundheitsprämie genannt, und die Bürgerversicherung. Die Gesundheitsprämie sieht eine Abkoppelung der Krankheitskosten von den Lohnkosten vor. Somit soll der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung künftig auf einen Prozentsatz festgesetzt werden. Dieser Arbeitgeberanteil soll dann in einen Gesundheitsfonds fließen, aus dem die Krankenkassen wiederum eine sogenannte Arbeitgeberprämie pro Versicherten erhalten.
Die Arbeitnehmer zahlen eine Gesundheitsprämie, die für alle gleich, jedoch in der Höhe begrenzt ist. Sozial Schwache sollen über die Einkommenssteuer wieder entlastet werden. Diese Entlastung und die Kosten für familienversicherte Kinder soll über den Gesundheitsfonds finanziert werden. Auch Kinder von privat Versicherten sollen eine Förderung erhalten. Bei diesem Modell würde das Nebeneinander von privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung bestehen bleiben.
Anderst bei der Bürgerversicherung, bei der künftig alle Bürger versicherungspflichtig wären. Jeder würde einen bestimmten Prozentsatz seiner Einkünfte in die Bürgerversicherung einbezahlen. Somit wären auch Selbständige und Besserverdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied.
Denkbar wäre jedoch auch, die Kopfpauschale, wie zur Zeit bei der Bürgerversicherung geplant, auf alle Bürger auszudehnen.
Die Einbeziehung aller Bürger birgt jedoch immer auch den Nachteil in sich, daß nicht nur die Einnahmen, sondern auch die Ausgaben steigen. Aufgrund der Tatsache, daß die privaten Krankenversicherungen eine Risikoprüfung durchführen, könnte man annehmen, daß dort die "gesünderen" Menschen versichert sind. Diese in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen könnte ein kurzfristiges Plus auf der Einnahmenseite zur Folge haben. Doch in wenigen Jahren wäre von diesem effekt wohl nicht mehr allzuviel spürbar.
So stellen sich bezüglich der Reform der Krankenversicherung etliche Fragen, für die es jeweils unzählige Argumente zur Diskussion gibt.
Soll die gesetzliche Krankenversicherung dem Beispiel einiger Nachbarländer folgen und Beiträge pro Kopf erheben? Somit auch für nicht erwerbstätige Ehefrauen und Kinder, die bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung mitabgesichert waren. Somit würde man die Solidargemeinschaft ein Stück weit aushebeln., wenn nicht im Umkehrschluß wieder Steuervorteile für kinderreiche Familien gewährt werden. Soll man das System, in dem die private Krankenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung nebeneinander bestehen, beibehalten oder die private Krankenversicherung abschaffen? Und wenn man sich für das Abschaffen entscheidet, was geschieht mit einem kompletten Wirtschaftszweig, der über Nacht wegbricht? Werden die privaten Versicherungsgesellschaften ihre Defizite über Zusatzversicherungen ausgleichen können oder werden etliche Menschen arbeitslos?
Wie regelt man künftig die Finanzierung? Abkoppelung der Kosten von den Lohnkosten. Somit feste Abgebensätze für Arbeitgeber einführen und diese nicht an der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen Teil haben lassen? Erhebung der Beiträge weiterhin nach dem Solidaritätsprinzip, also in Form einer prozentiualen Erhebung auf die Einkünfte? Soll bei dieser Finanzierungsform an der Beitragsbemessungsgrenze fest gehalten werden?
Soll künftig nur noch eine Grundversorgung bestehen, auf die der Versicherte mit privaten Zusatzversicherungen aufbauen kann? Wenn bestimmte Bereiche (z.B. Zähne) nicht mehr zum Deckungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, kann der Grund-Versicherungsschutz für alle erschwinglich gestaltet werden. Der Nachteil hierbei ist, daß einkommensschwache Versicherte sich trotz Notwendigkeit vielleicht doch keine Zusatzversicherung leisten. Oder soll ein Versicherungsschutz mit hohem Standart und noch höheren Beiträgen das Ziel sein?
Soll man das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeben und die jetzigen Krankenkassen in privatrechtliche Unternehmen umwandeln? Das Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung hierzu müßte aufgegeben werden. Somit dürfte keine Gesundheitsprüfung mehr erfolgen und auch die Unterscheidung nach Geschlecht und Alter wäre unter solidarischen Gesichtspunkten nicht vertretbar.
Hier finden Sie einen Webauftritt, der sich ausschließlich dem Thema Krankenversicherung, gesetzlich und privat, widmet: Informationen zur Krankenversicherung
Abgelegt in den Kategorien: Alle Beiträge, Personenversicherungen - Versicherung Informationen, Sachversicherungen - Informationen, Versicherungsvergleich - online und unverbindlich
- - - - -
Verwandte Themen: