Bei einem KFZ-Haftpflicht-Schaden hat der Geschädigte einen direkten Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen des Schädigers. Aufgrund dieser Konstellation kann es dazu kommen, daß das Versicherungsunternehmen den Schaden reguliert, obwohl der Schädiger den Schaden zur Erhaltung des Schadensfreiheitsrabattes aus eigener Tasche zahlen wollte. Deshalb git es in der KFZ-Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, den Schaden "rückzukaufen". Dies bedeutet, daß man die Aufwendungen für den Schaden an das Versicherungsunternehmen vor Ablauf des Jahres zurück bezahlt. Als Folge dieses "Rückkaufes" umgeht man die Höherstufung des Schadensfreiheitsrabattes im Folgejahr. Hat man also im Januar einen Schaden und man lässt ihn von seiner Versicherung begleichen, so kann man bis Dezember warten, der Gesellschaft das Geld zurück zu zahlen...eigentlich für die Zeit von fast einem Jahr ein Kredit ohne Zinsen! Aufgepasst bei Kaskoschäden, denn diese können nicht "rückgekauft werden.
siehe auch: Erhaltung des Schadensfreiheitsrabattes
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