Bei Beschädigungen am abgestellten Fahrzeug sollte aus versicherungsrechtlicher Sicht genau hingesehen werden. Sind die Beschädigungen am Fahrzeug aufgrund eines versuchten Einbruches in das Fahrzeug entstanden oder liegt ein Fall von reinem Vandalismus vor. In der Teilkaskoversicherung ist das Einbruch und Diebstahlrisiko mitversichert, Vandalismusschäden werden über die Vollkaskoversicherung reguliert. Zu den meist unterschiedlichen Selbstbeteiligungen kommt bei der Regulierung über die Teilkaskoversicherung noch der Vorteil zum Tragen, dass man in der Teilkaskoversicherung aufgrund eines Schadens nicht hochgestuft wird. Dies ist hingegen bei der Regulierung über die Vollkaskoversicherung der Fall, d.h. dass man im Folgejahr mehr für die Vollkaskoversicherung bezahlen muss.
Abgelegt in den Kategorien: Alle Beiträge, Sachversicherungen - Informationen, Schaden - Versicherung Info, Handhabung und Vorgehen
Abgelegt in den Kategorien: Alle Beiträge, Sachversicherungen - Informationen, Schaden - Versicherung Info, Handhabung und Vorgehen
- - - - -
Verwandte Themen: