Über die Deckungs- bzw. Doppelkarte übernimmt das Versicherungsunternehmen in aller Regel die vorläufige Deckung im Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung. Weitergehenden Versicherungsschutz hat man dann erst ab Vertragsabschluss.
Möchte man z.B. für sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abschließen, so würde im Normalfall die Vollkaskodeckung erst beginnen, wenn man diese beim Vertragsabschluß mit beantragt. D.h. daß in der Zeit zwischen Zulassung und Antragsaufnahme beim Versicherungsunternehmen nicht automatisch ein Vollkaksoschutz besteht. Man kann aber bereits beim Abholen der Deckungskarte eine vorläufige Deckungszusage für die Kaskoversicherung erteilen lassen. Somit betseht dann auch Kaskoschutz in der Zeit zwischen Zulassung und Antragsaufnahme der Kfz-Versicherung.
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